Umlage von Betriebskosten

Bei der Umlage der Betriebskosten geht es darum, diese fair auf die Mieter*innen zu verteilen. Dabei werden die anfallenden Kosten, wie beispielsweise für Strom, Wasser oder Gas, auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt. So zahlt jede Person nur die Kosten, die sie auch verursacht hat. Es gibt dabei verschiedene Methoden der Umlage, wie zum Beispiel die Flächen-, Personen- oder Verbrauchseinheitenumlage. Die tatsächliche Methode wird meist im Mietvertrag festgelegt. Es ist also wichtig, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt aufgeteilt wurden.

Welche Kosten sind umlagefähig und welche nicht?

Als Vermieter*in darfst du nicht alle Kosten, die auf dich zukommen, einfach auf deine Mieter*innen umlegen. Es gibt bestimmte Kosten, die umlagefähig sind und andere, die du selbst tragen musst. Hier sind Beispiele:


Kosten, die umlagefähig sind:

  • Kosten für Beleuchtung und Strom in gemeinschaftlichen Bereichen wie zum Beispiel im Treppenhaus oder im Aufzug
  • Kosten für die Gartenpflege und den Winterdienst
  • Kosten für Ungezieferbekämpfung und Schädlingskontrolle
  • Kosten für den Kabelanschluss und den Hausmeisterservice
  • Kosten für den Betrieb von zentralen Antennen- oder Satellitenanlagen und Einrichtungen der Rauchmelder aller Wohnungen.
  • Kosten für die Gebäudeversicherung sowie Haftpflichtversicherungen der/des Vermieter*in


Kosten, die nicht umlagefähig sind:

  • Kosten für Reparaturen aufgrund von normalen Verschleiß wie beispielsweise Reparaturarbeiten an Wasserleitungen oder Heizung
  • Kosten für Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen
  • Kosten für Reinigungsarbeiten in den Wohnungen der Mieter*innen
  • Kosten für die Miete von Gegenständen der Vermieter*innen (z.B. Möbel oder Elektrogeräte)
  • Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung von Heizungsanlagen oder Fassadenarbeiten)


Es ist wichtig, dass du als Vermieter*in fair und transparent bei der Umlage von Betriebskosten vorgehst. Im Mietvertrag sollten die Kostenarten und die Umlageschlüssel festgelegt sein, die du auf die Mieter*innen umlegen möchtest. Halte dich auch an die gesetzlichen Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung und sorge dafür, dass deine Mieter*innen eine klare und nachvollziehbare Übersicht über ihre Kosten erhalten.


Darüber hinaus solltest du immer bedenken, dass eine korrekte Betriebskostenabrechnung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, sondern auch das Vertrauen und Zufriedenheit deiner Mieter*innen schafft. In der Immobilienbranche ist ein fairer Umgang mit deinen Mietern*innen eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermietung.

Methoden der Umlage

Als Vermieter*in bist du verpflichtet, die Betriebskosten fair auf die Mieter*innen zu verteilen. Hierfür gibt es verschiedene Ansätze. Wir wollen dir nun die drei wichtigsten vorstellen:


Flächenumlage:

Bei der Flächenumlage teilst du die Betriebskosten entsprechend der Wohnfläche auf die einzelnen Mieter*innen auf. Das bedeutet, dass jede Partei anteilig zahlt, je nachdem wie groß ihre Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ist. Dieser Ansatz wird häufig angewendet, wenn sich die Wohnungen in Größe und Ausstattung ähneln. Es kann aber zu Ungerechtigkeiten führen, wenn beispielsweise ein*e Mieter*in besonders viele Räume hat oder mehrere Wohnungen zusammenschließt.


Personenumlage:

Bei der Personenumlage werden die Betriebskosten auf die Anzahl der Personen in einer Wohnung verteilt. Jede Person zahlt den gleichen Betrag, unabhängig von der Wohnfläche. Das hat den Vorteil, dass eine größere Wohnung nicht automatisch höhere Kosten verursacht. Es kann jedoch dazu kommen, dass eine Person alleine in einer größeren Wohnung wohnt und dadurch höhere Betriebskosten zahlt, obwohl sie gar nicht so viel Energie verbraucht.


Verbrauchseinheiten:

Die Verbrauchseinheiten-Umlage teilt die Betriebskosten entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch auf die Mieter*innen auf. Das bedeutet, dass jede*r Mieter*in den Betrag zahlt, den sie oder er tatsächlich verbraucht hat. Dieses Verfahren eignet sich besonders bei den Kosten für Heizung und Wasser. Hierfür muss jedoch eine geeichte Zähleinrichtung vorhanden sein, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.


Welche Methode der Umlage du anwendest, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Mietvertrag festgehalten werden. Es ist wichtig, dass du bei der Festlegung der Umlageschlüssel fair und transparent vorgehst, um die Zufriedenheit deiner Mieter*innen sicherzustellen.

Abrechnung der Betriebskosten

Bei der Abrechnung gibt es einige wichtige Aspekte, die du beachten solltest:


Bestandteile der Betriebskostenabrechnung:

Eine Betriebskostenabrechnung besteht aus verschiedenen Bestandteilen wie der Auflistung der verschiedenen Kostenarten, einem Überblick über die Höhe der Kosten und den Umlageschlüsseln, die die Basis von allem darstellen. Eine genaue Anleitung und Vorlage für die Betriebskostenabrechnung findest du zum Beispiel auf der Webseite des Deutschen Mieterbundes.


Fristen für die Abrechnung:

Die Frist für die Betriebskostenabrechnung beträgt in der Regel 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Dieser Zeitraum muss im Mietvertrag festgehalten sein, damit die Abrechnung fristgerecht erfolgen kann.


Überprüfung der Abrechnung:

Es ist wichtig, dass du die Betriebskostenabrechnung sorgfältig erstellst und periodisch überprüfst. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt und fair ist. Auch deine Mieter*innen sollten ihre Abrechnung überprüfen und bei etwaigen Unstimmigkeiten Kontakt mit dir aufnehmen.


Beachte auch, dass du als Vermieter*in die Belege für die Betriebskostenabrechnung mindestens ein Jahr lang aufbewahren musst. So bist du in der Lage, die Abrechnung zu überprüfen und eventuelle Nachforderungen oder Rückzahlungen zu veranlassen.


Eine genaue Betriebskostenabrechnung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit, Vertrauen und Zufriedenheit bei deinen Mieter*innen zu schaffen. Es ist wichtig, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und bei der Ausstellung der Abrechnung fair und transparent vorgehst.