Betriebskosten

Betriebskosten sind Kosten, die bei der Bewirtschaftung von Immobilien anfallen und von dir als Vermieter*in auf die Mieter*innen umgelegt werden können. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. Betriebskosten müssen im Mietvertrag aufgelistet sein und dürfen nur in angemessener Höhe berechnet werden. Eine genaue Abrechnung muss jährlich erfolgen. Mieter*innen sollten die Höhe der Betriebskosten bei der Wohnungssuche berücksichtigen, da sie die monatliche Belastung erhöhen können. Du sollten darauf achten, dass die Betriebskostenabrechnung korrekt erfolgt und keine überhöhten Kosten berechnet werden.

Definition und Beispiele

Betriebskosten sind Kosten, die bei der Bewirtschaftung von Immobilien anfallen und von dir als Vermieter*in auf die Mieter*innen umgelegt werden können. Diese Kosten umfassen verschiedene Ausgaben wie zum Beispiel Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. In der Regel müssen die Betriebskosten im Mietvertrag aufgelistet sein und dürfen nur in angemessener Höhe berechnet werden.


Eine genaue Abrechnung der Betriebskosten muss jährlich erfolgen. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Kosten auf die Mieter*innen umgelegt. Das bedeutet, dass Mieter*innen nur die Kosten zahlen müssen, die auch tatsächlich angefallen sind. In der Betriebskostenabrechnung müssen die einzelnen Kostenpositionen aufgeschlüsselt und nachvollziehbar sein.


Es gibt jedoch auch Ausgaben, die nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Kosten für Schönheitsreparaturen sowie Verwaltungskosten. Diese Kosten müssen von dir oder euch selbst getragen werden.


Bei der Wohnungssuche sollten Mieter*innen auch die Höhe der Betriebskosten berücksichtigen, da sie die monatliche Belastung erhöhen können. Als Vermieter*in solltest du darauf achten, dass die Betriebskostenabrechnung korrekt erfolgt und keine überhöhten Kosten berechnet werden.

Rechtliche Aspekte

Die Umlage von Betriebskosten auf die Mieter*innen ist gesetzlich geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass Vermieter*innen Betriebskosten auf die Mieter*innen umlegen dürfen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Kosten müssen dabei nachvollziehbar und angemessen sein.


Im Mietvertrag müssen die umlagefähigen Betriebskosten aufgelistet werden. Hierbei ist zu beachten, dass nur tatsächlich angefallene Kosten umgelegt werden dürfen. Es ist nicht erlaubt, Pauschalen zu berechnen oder eine pauschale Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Die Abrechnung muss jährlich erfolgen und spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an die Mieter*innen übermittelt werden.


Für dich als Vermieter*in besteht eine Aufstellungspflicht. In der Betriebskostenabrechnung müssen die einzelnen Kostenpositionen detailliert aufgeführt werden. Es müssen auch Belege wie Rechnungen oder Quittungen beigelegt werden, um die Abrechnung zu belegen. Die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass Mieter*innen innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen geltend machen können.


Als Vermieter*in solltest du auch darauf achten, dass die Betriebskosten nicht zu hoch angesetzt werden. Falls du überhöhte Kosten berechnest, können Mieter*innen eine Rückerstattung verlangen oder die Miete mindern. Bei Streitigkeiten können sich Mieter*innen an den Mieterschutzbund oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden.

Tipps für Vermieter*innen und Mieter*innen

Als Vermieter*in ist es wichtig, von Anfang an eine klare und transparente Regelung zu den Betriebskosten im Mietvertrag festzulegen. Achte darauf, dass du nur tatsächlich angefallene Kosten auf die Mieter*innen umlegst und diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung transparent und detailliert aufschlüsselst. Wenn du dir bei einer Position unsicher bist, solltest du immer einen Fachmann hinzuziehen, um auf Nummer sicher zu gehen.


Mieter*innen sollten die Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einwendungen geltend machen. Wenn Zweifel an den aufgeführten Kosten bestehen, sollten sie dich als Vermieter*in um eine Erklärung bitten.


Als Vermieter*in und Mieter*in kann es hilfreich sein, gemeinsam eine Checkliste zur Betriebskostenabrechnung zu erstellen. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Positionen erfasst werden und es zu keinen unnötigen Missverständnissen kommt. Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr auch eine neutrale Person oder einen Fachmann hinzuziehen, der euch beratend zur Seite steht.


Abschließend gilt für beide Seiten: Eine offene und ehrliche Kommunikation ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Betriebskostenabrechnung. Wenn es Probleme oder Unklarheiten gibt, solltet ihr diese frühzeitig ansprechen und gemeinsam eine Lösung finden.